Kosten meiner Seniorenbetreuung

Symbolische Darstellung von Kosten in der Alltagsbetreuung "Herzenslust" in Halle/Saale, faire Preise, Abrechnung mit Pflegekasse o. privat

Ein paar Worte vorab

Mir ist wichtig, dass die Kosten für meine Leistungen von Anfang an klar und verständlich sind.

 

Ich rechne privat mit Ihnen ab - das heißt: Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Pflegekasse einreichen können.

Da ich bei den Pflegekassen als Alltagsbegleitung in Halle/Saale anerkannt bin, können meine Leistungen in den meisten Fällen durch die Pflegekassen erstattet werden.

 

Gerne unterstütze ich Sie aber bei diesem Prozess und helfe Ihnen bei Fragen zur Antragstellung und zur Einreichung der Unterlagen bei der Pflegekasse.

 

In Einzelfällen sehe ich auch die Möglichkeit einer direkten Abrechnung mit der Pflegekasse. Ob und wie dies umsetzbar ist, besprechen wir ganz in Ruhe und individuell.

 

Wenn die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht gegeben sind, ist natürlich auch eine Privatzahlung jederzeit möglich - unabhängig von der Pflegekasse.

Meine Preise

40 € pro Stunde Betreuung

Darin enthalten ist meine Zeit für die Begleitung und die gemeinsamen Aktivitäten. Ich berechne im 60-Minuten-Takt.

 

0,20 € pro Kilometer

Diese Pauschale berechne ich für die Anfahrt zu Ihnen nach Hause (oder zu vereinbarten Orten) und für gemeinsame Wege während der Betreuungszeit (z.B. wenn ich Sie zum Arzt begleite oder wir gemeinsam zum Einkaufen fahren).

Unterstützung durch die Pflegekasse (Stand 2025)

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Für alle Pflegegrade (1-5) stehen monatlich 131 € zur Verfügung, die für anerkannte Angebote wie meine Alltagsbetreuung genutzt werden können.

Verhinderungs - und Kurzzeitpflege (seit Juli 2025 gemeinsam nutzbar, ab PG 2)

Seit Juli 2025 können ab Pflegegrad 2 bis zu 3539 € pro Jahr flexibel eingesetzt werden - z.B. wenn pflegende Angehörige verhindert sind oder eine Auszeit benötigen. In diesem Fall kann ich mich bei der Pflegekasse als Ersatzpflegeperson eintragen lassen, sodass die Abrechnung unkompliziert möglich ist.

Umwandlung von Pflegesachleistungen (ab PG 2)

Wer Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann bis zu 40 % davon in Betreuungs- und Entlastungsangebote umwandeln.

Neue Budgets ab 2025:

 

PG 2 = 796 €    -->  318,40 € / Monat (40 %)

 

PG 3 = 1479 €  -->  598,80 € / Monat (40 %)

 

PG 4 = 1859 €   -->  743,60 € / Monat (40 %)

 

PG 5 = 2299 €  -->  919,60 € / Monat (40 %)

Wichtig zu wissen

Meine Leistungen sind alltagsnahe Betreuungs- und Entlastungsangebote. Medizinische oder pflegerische Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Körperpflege gehören nicht dazu.

Ich erkläre Ihnen gerne, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation bestehen.

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