Kosten meiner Seniorenbetreuung

Ein paar Worte vorab
Die Kosten für meine Leistungen können, bei Vorhandensein eines Pflegegrades, von der Pflegekasse übernommen werden. Je nach Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, zum Beispiel der Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege oder die Umwandlung von Pflegesachleistungen.
Mir ist bewusst, dass die Themen rund um die Pflegekasse oft unübersichtlich und belastend sein können. Deshalb lasse ich Sie damit nicht allein: Ich unterstütze Sie gerne bei allen Fragen, erkläre Ihnen die Möglichkeiten verständlich und begleite Sie auch bei der Abwicklung.
Auf Wunsch übernehme ich auch die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse für Sie. Dafür klären wir gemeinsam im Vorfeld alle notwendigen Voraussetzungen, sodass die Abwicklung für Sie möglichst unkompliziert verläuft.
Falls Sie keinen Pflegegrad haben, ist selbstverständlich auch eine Privatzahlung möglich.
Meine Preise
40 € pro Stunde Betreuung
Darin enthalten ist meine Zeit für die Begleitung und die gemeinsamen Aktivitäten.
0,20 € pro Kilometer
Diese Pauschale berechne ich für die Anfahrt zu Ihnen nach Hause (oder zu vereinbarten Orten) und für gemeinsame Wege während der Betreuungszeit (z.B. wenn ich Sie zum Arzt begleite oder wir gemeinsam zum Einkaufen fahren).
Unterstützung durch die Pflegekasse (Stand 2025)
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Für alle Pflegegrade (1-5) stehen monatlich 131 € zur Verfügung, die für anerkannte Angebote wie meine Alltagsbetreuung genutzt werden können.
Verhinderungs - und Kurzzeitpflege (seit Juli 2025 gemeinsam nutzbar, ab PG 2)
Seit Juli 2025 können ab Pflegegrad 2 bis zu 3539 € pro Jahr flexibel eingesetzt werden - z.B. wenn pflegende Angehörige verhindert sind oder eine Auszeit benötigen. In diesem Fall kann ich mich bei der Pflegekasse als Ersatzpflegeperson eintragen lassen, sodass die Abrechnung unkompliziert möglich ist.
Umwandlung von Pflegesachleistungen (ab PG 2)
Wer Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann bis zu 40 % davon in Betreuungs- und Entlastungsangebote umwandeln.
Neue Budgets ab 2025:
PG 2 = 796 € --> 318,40 € / Monat (40 %)
PG 3 = 1479 € --> 598,80 € / Monat (40 %)
PG 4 = 1859 € --> 743,60 € / Monat (40 %)
PG 5 = 2299 € --> 919,60 € / Monat (40 %)
Wichtig zu wissen
Meine Leistungen sind alltagsnahe Betreuungs- und Entlastungsangebote. Medizinische oder pflegerische Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Körperpflege gehören nicht dazu.
Ich erkläre Ihnen gerne, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation bestehen.
